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Estatutos

(Satzung alemão)

 

Verband der europäischen Fußballnationalmannschaften der Winzer e. V.

União das Seleções Nacionais Europeias de Futebol de Viticultores (UEFNW) e. V.

§ 1 Nome - Sitz - Eintragung - Geschäftsjahr 
 

1.) Der Name des Vereins ist  
      „Verband der europäischen Fußballnationalmannschaften der Winzer e. V.”

2.) Der Sitz des Vereins está em Geisenheim im Rheingau.

3.) Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen.

3.) Geschäftsjahr é o Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist der Zusammenschluss aller in Europa vorhandener Fußballnationalmannschaften é Winzer und die damit in Verbindung stehende Förderung der Kunst, Kultur und des Sports insbesondere die Bewusstseinsbildung für die Kulturgüter Wein und Fußball.

Der Verein irá aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Zuschüssen und sonstigen Einnahmen Geldmittel aufbringen, die dazu dienen sollen, förderungswürdige Projekte im Sinne des Vereinszwecks zu verwirklichen.

Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, den Kontakt zwischen allen in der Weinbranche tätigen Einrichtungen wie z. B. Weinproduzenten, Weinhandel, Gastronomie, Sommeliers, Weintechnik, Weinbauschulen und –hochschulen, aber auch Sportvereine, Traditionsmannschaften auf dem Gebiet der Kunst, Kultur und Sport insbesondere den Kulturgüter Wein und Sport herzustellen und aufrechtzuerhalten.

 

Ziel des Vereins ist es, in Verbindung und Zusammenarbeit mit der Weinwirtschaft als auch allen öffentlichen Einrichtungen und Institutionen, Mittel zur Umsetzung der Satzungszwecke zu generieren.
 

Der Verein pode também ser ideal e financeiro Forderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts ou oder ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Kunst, Kultur und Sport insbesondere den Kulturgütern Wein und Sport vornehmen. Der Verein darf auch seine Mittel zur Förderung softtätiger Zwecke im Sinne § 53 Abgabenordnung einsetzen.

 

 

 

§ 3 Mittel des Vereins

 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke gemäß § 2 der Satzung verwendet werden. Não há nenhuma pessoa durante o Ausgaben, a sede da sociedade é uma pessoa que se tornou unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen. Pauschalierte Auslagen em Höhe der steuerlich zulässigen Grenzen sind zulässig.

 

 

§ 4 Mitgliedschaft
 

1. Mitglied des Vereins kann jede (volljährige) natürliche ou juristische Person sowie Personengesellschaft werden, die gewillt ist, den Zweck des Vereins zu fördern.

2. Über die Aufnahme eines Mitglieds entscheidet der Vorstand.

3. A Mitgliedschaft erlischt:

a)   durch Tod oder Auflösung einer juristischen  Person ouder  Personengesellschaft,

b)   durch schriftliche Erklärung des Austritts an den Vorstand zum Ende eines Kalenderjahres,

c)   durante o Ausschluss.
      Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes

beschließen. Der Beschluss ist dem Mitglied mit Begründung schriftlich, também por e-mail,
zuzustellen. Diesem steht innerhalb von 14 Tagen die Beschwerde an die Mitgliederversammlung zu. Sie ist beim Vorsitzenden einzureichen und diesem der nächsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

4. Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag entsprechend der Regelungen der Beitragsordnung zu leisten. Über die Beitragsordnung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

 

§ 5 Organe des Vereins
 

Die Organe des Vereins é:

a)   der Vorstand

b)   morrer Mitgliederversammlung

 

 

Zur Unterstützung der Vereinsarbeit pode durante o Vorstand um Kuratorium e/ou um Beirat gebildet werden. Die Zuständigkeit und der Tätigkeitsumfang wird durch eine vomstand zu beschließende Geschäftsordnung festgelegt.

 

§ 6 Vorstand

 

1.) Der Vorstand besteht aus:

      a)   Presidente / Presidente

      b)   1. Vizepräsident / 1. Vizepräsidentin

      c)  2. Vizepräsident / 2. Vizepräsidentin

      d)  Generalsekretär / Generalsekretär
      e) Stellv, Generalsekretär / Generalsekretärin,


sowie drei Ehrenpräsident/-innen
 

Sofern vorhanden, haben der / die Ehrenpräsidenten / -innen und der / die Beiratsvorsitzender/-e einen Sitz im erweiterten Vorstand.

 

2.) Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder der Vorstandes. Auf Antrag aus der Mitgliederversammlung erfolgt die Wahl geheim. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 4 Jahre. Wiederwahl é zulässig.

 

3.) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist  der / die Präsident / in und der / die 1. und 2.

Vize-Präsident / in, sowie der Generalsekretär/-in. Jeder von ihnen vertritt allein den Verein. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der / die 1. und 2. Vize-Präsident / in, sowie der Generalsekretär/-in von ihrem Vertretungsrecht nur Gebrauch machen sollen, wenn der / die Präsident / -inn verhindert sind.

 

4.) Der / die Generalsekretär / in ist für die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte des Vereins zuständig. Hierzu pode der Vorstand eine Geschäftsordnung für das Generalsekretariat erlassen, in dem die Zuständigkeiten und Kompetenzen festgelegen werden.

5.) Im Rahmen eines üblichen Geschäftsgangs ist durch den Vorstand bis spätestens zum 31.03. nach Abschluss des Geschäftsjahres Rechnung zu legen. Der Mitgliederversammlung ist ein Rechnungsbericht vorzutragen.
 

§ 7 Mitgliederversammlung

 

1.) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr durch das Generalsekretariat, unter Angabe der Tagesordnung, in zweiwöchiger Frist einzuberufen. O einladung foi preenchido durante o e-mail e quando foi enviado para a página de Internet da Vereins.

 

Die Mitgliederversammlung ist außer dem Fall § 8 Abs.2 ohne Rücksicht auf die Zahl der

erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Beschlüssen über Satzungsänderungen mit  3/4-Mehrheit.

 

A Mitgliederversammlung é necessária para:

 

  1. Entgegennahme des Geschäftsberichtes

  2. Genehmigung der Jahresrechnung

  3. Entlastung des Vorstandes

  4. Wahl der Vorstandsmitglieder

  5. Wahl der Kassenprüfer

  6. Änderung der Satzung

  7. Auflösung des Vereins

  8. Beitragsordnung

 

Es sindestes zwei Kassenprüfer aus dem Kreis der Mitglieder (keine Vorstandsmitglieder) jóias para o tempo de 4 anos zu wählen.
Ein Kassenprüfer darf sich zur Wiederwahl stellen.

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen. O protocolo é do Versammlungsleiter / in e o protocolo é unterzeichnen.

 

§ 8 Auflösung des Vereins

 

1. A Auflösung des Vereins pode apenas ser feita por um desses Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

2. Bei dieser Mitgliederversammlung müssen mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sein. Zum Beschluss der Auflösung ist die Zustimmung von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich.

3. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so entscheiden nach nochmaliger Einberufung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen drei Viertel der anwesenden Mitglieder.

Bei Auflösung ou Aufhebung des Vereins ou bei Wegfall seines bisherigen Zweckes caiu das Vermögen des Vereins e da Gesellschaft zur Förderung der Hochschule Geisenheim e.V., die é unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung zu verwen chapéu de covil.

Beschlossen und angenommen in der Gründungsversammlung em 1º de junho de 2018.

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